| Haftpflichtversicherung – wichtiger Schutz für Sie und Ihre Familie |
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Kommt ein Dritter durch Ihre Schuld zu Schaden, müssen Sie dafür
geradestehen. Sie sind dann per Gesetz dazu verpflichtet, die gesamten
Folgekosten zu tragen, zur Not mit Ihrem gesamten Vermögen. Hierbei kann
es sich um Schäden an Besitz, Gesundheit oder Vermögen eines Dritten
handeln. Insbesondere Personenschäden, die durch einen Unfall im Alltag entstehen können, haben oft gravierende finanzielle Folgen. Dies gilt beispielsweise, wenn infolge des Unfall eine lebenslange Invalidenrente gezahlt werden muss. Mit einer Haftpflichtversicherung sind Sie vor Kosten von mehreren Millionen Euro geschützt. Wen schützt die Haftpflichtversicherung? Der Versicherungsschutz kann beispielsweise gelten für Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Babysitter oder Haushaltshilfen. Verursacht etwa Ihr Babysitter einen Schaden bei einem Nachbarn, kommt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung auf. Schon für etwa 60 Euro pro Jahr sind Sie und weitere Menschen, die in Ihrem Haushalt leben oder arbeiten, vor Kosten von bis zu 10 Millionen Euro geschützt. Versicherungsbeitrag und Versicherungssumme variieren zwischen den vielen Angeboten zur Haftpflichtversicherung. Daher empfiehlt es sich, vor der Wahl eines Angebots mehrere miteinander zu vergleichen. Versicherungsschutz für Kinder Ihr Kind ist bei Ihrer Haftpflichtversicherung mitversichert, solang es nicht volljährig ist. Die Mitversicherung verliert auch mit Eheschließung Ihres Kindes Gültigkeit. Geht Ihr Kind zur Schule oder nimmt eine Berufsausbildung oder ein Studium wahr, ist es altersunabhängig weiterhin mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch während der Wartephasen zwischen den Ausbildungszeiten. Deliktunfähige Kinder Bis zum 7. Geburtstag können Kinder nicht haftbar gemacht werden, sind also deliktunfähig. Im Straßenverkehr gilt dies teilweise bis zum 10. Geburtstag. Verursacht ein deliktunfähiges Kind einen Schaden und die Eltern haben keine Aufsichtspflicht verletzt, so sind die Eltern nicht haftpflichtig. Möchten Sie aber, dass Ihre Versicherung auch in einem solchen Fall einspringt, brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung, die eine entsprechende Klausel enthält. Hierbei wird die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ bis zum 7. Geburtstag, bei manchen Versicherungen auch bis zum 10. Geburtstag ausgeschlossen. Ihre Versicherung untersucht nach einem Schaden nur noch, ob dieser laut Versicherungsvertrag berücksichtigt werden kann. Für Schäden durch deliktunfähige Kinder ist die Versicherungssumme jedoch meist stark herabgesetzt (5.000 bis 30.000 Euro). Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier. |

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