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Sorgerecht nun bald auch für ledige Väter
By familien-organizer | Dezember 5, 2009
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt einem Vater Recht, der gegen die deutschen Sorgerechts-Regelung für unverheiratete Eltern geklagt hat. Nach deutschem Sorgerecht steht Eltern, die bei der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht zusammen leben, nur das gemeinsame Sorgerecht zu, wenn sie heiraten oder beide eine „Sorgeerklärung“ abgeben. Geschieht dies nicht, bekommt die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Das bedeutet, dass der Vater sein Kind nur sehen kann, wenn die Mutter ausdrücklich zustimmt.
Gegen genau diese Regelung hat ein Vater vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. Allerdings blieb er damit in Deutschland erfolglos: Die Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, dass eine Entscheidung gegen den Willen der Mutter in jedem Fall schlecht für das Kind wäre. Das wollte der Vater nicht auf sich beruhen lassen und zog vor den Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Dieser gibt ihm nun Recht. Die Richter stellten eine Verletzung der Menschenrechtskonvention fest. Die deutsche Beurteilung verstoße unter anderem gegen das Diskriminierungsverbot und das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Regierung hat nun drei Monate Zeit, auf das Straßburger Urteil zu reagieren.
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